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| SchutzStaffel (SS) |
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Die SS entstand in ganz früher Zeit der nationalsozialistischen bewegung, im jahre 1923. Sie wurde dann später als "Stosstrupp Hitler" am 9. November 1923 automatisch mit der gesamten Bewegung verboten und aufgelöst. Für die SS sollten die besten Männer der nationalsozialistischen Bewegung ausgesucht werden. Sie sollten nicht nur körperlich fit sein, sondern nach Hitlers Aussage auch "zuverlässig, treu und letzten Endes charakterlich wertvoll."
Die SS wurde nach der Machtergreifung zur inneren Schutzorganisation des Staates. In dieser Eigenschaft übernahm die SS dann Schritt für Schritt die Bestandteile der alten Polizei. Aus 16 Länderpolizeien wurde somit eine Art Reichspolizei. Der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, wurde Chef der deutschen Polizei und verband die Aufgaben der Polizei mit der SS. Der Nachwuchs an Polizisten wurde nur noch aus der SS rekrutiert. Die kasernierten Truppen Im Frühjahr 1933 machte sich Hilter an die Schaffung einer aktiven und kasernierten Truppe der SS aus langdienenden militärisch und politisch auf das beste geschulten SS-Mannschaften. So entstand die Leibstandarte SS "Adolf Hitler" und beim weiteren Ausbau dieser SS-Verfügungstruppe (VT) kamen hierzu die aktiven SS-Standarten: SS 1 "Deutschland" in München, SS2 "Germania" in Hamburg, Aarolsen, Radolfzell, soweie die technischen Strumbanne, der SS-Pioniersturmbann in Dresden und der SS-Nachrichtenstrumbann in Unna. Für den Führernachwuchs dieser Verfügungstruppen sorgten die SS-Junkerschulen in Tölz und Braunschweig. Nach dem Anschluss Österreichs im Jahre 1938 erlies Hitler den Befehl zur Aufstellung einer vierten aktiven SS-Standarte der SS-Verfügungstruppe, der SS 2 "Der Führer" mit ihren Standarten in Wien, Graz und Klagenfurt. Diese auserlesene und in vierjähriger Dienstzeit geschulte SS-Truppe, bot den Nachwuchs für künftige Führer und Unterführer der Allgemeinen SS, der Polizei und des Sicherheitsdienstes. Die Organisation Neben der Allgemeinen SS, gleichsam der Mutter aller übrigen SS-Formationen, stehen die SS-Verfügungstruppen, die SS-Totenkopfstandarten, ferner der Sicherheitsdienst und das Rasse- und Sidlungswesen.
Das SS-Hauptamt setzt sich aus folgenden 13 Ämtern zusammen, die nachstehende Aufgaben zu erfüllen hatten:
die Inspektion der SS-Verfügungstruppen, der Führer der SS-Totenkopfstandarten, die Inspektion der SS-Grenz- und Wacheinheiten, die Inspektion der SS-Reiterei, der Inspekteur der SS-Reitschulen. Weiterhin sind den entsprechenden Ämtern bzw. Inspektionen unterstell: das Hilfswerklager Schleißheim, die SS-VT.-Berufsschule St. Georgen, das SS-Übungslager Dachau, das SS-Erholungsheim Sasbachwalden, die SS-Kraftfahrschule Berne, die SS-hauptreitschule München, die SS-Remonte-Anstalt Hamburg. Formationsgliederung der Allgemeinen SS In einer Stärke von 240.000 Mann gliedert sich die Allgemeine SS in 14 Oberabschnitte, 38 Abschnitte, 104 Fußstandarten, 19 Reiterstandarten, 14 Nachrichtensturmbanne, 9 Pioniersturmbanne sowie Kraftfahr- und Sanitätseinheiten. Die Oberabschnitte, die jeweils von einem SS-Obergruppenführer oder Gruppenführer geführt wurden, gliedern sich ihrerseits in Abschnitte, Standarten, Sturmbanne und Stürme. Werdegang zum SS-Mann Nach feststehen der SS-Geeignetheit und SS-Tauglichkeit wird der Hitlerjunge mit dem 18. Lebensjahr SS-Bewerber. Zum Reichsparteitag des gleichen Jahres wird er dann als SS-Anwärter unter Aushändigung des SS-Ausweises in die Schutzstaffel übernommen und nach kurzer bewährungszeit am 9. November auf den Führer vereidigt. Als SS-Anwärter macht er in seinem ersten Dienstjahr in der Schutzstaffel sein Wehrsportabzeichen und das bronzene Reichssportabzeichen. Mit 19 oder 19,5 Jahren - je nachdem wie seine Altersklasse eingezogen wird - zum Arbeitsdienst und anschliesend zur Wehrmacht. Nach weiteren zwei jahren kehrt er aus der Wehrmacht zurück, sofern er nicht in dieser als Unteroffiziersanwärter oder Kapitulant bleiben will. Der zur SS Zurückkehrende ist dort zunächst noch SS-Anwärter. Er wird in der Folgezeit bis zu seiner bevorstehenden endgültigen Aufnahme noch einmal weltanschaulich besonders geschult, indem er eingehend über die Grundgesetze der SS, insbesonders über den Heiratsbefehl und die Ehrengesetze der SS belehrt und unterrichtet wird. Der SS-Anwärter wird dann am 9. November, der auf seine Rückkehr von der Wehrmacht folgt, bei Erfüllung der sonstigen Vorraussetzungen als SS-Mann anerkannt und damit endgültig in die Schutzstaffel aufgenommen. Gleichzeitig erhält er an diesem 9. November das Recht zum tragen des SS-Dolches und gelobt bei dieser Gelegenheit, dass er und seine Sipee sich alle Zeit an die Grundgesetze der SS halten. Er bekommt von diesem Tage an das Recht und die Pflicht, wie es in der Schutzstaffel Gesetz ist, nach den Ehrengeboten des Schwarzen Korps seine Ehre zu verteidigen. Als SS-Mann bleibt er dann in der aktiven Allgemeinen SS bis zum 35. Lebensjahr. Auf Antrag wird er danach in der SS-Reserve und bei Überschreiten des 45. Lebensjahres in der SS-Stammabteilung geführt. Die SS-Verfügungstruppe (VT) Die VT war ein aktiver kasernierter und bewaffneter Teil der SS. Die nach den Masstäben der Schutzstaffel ausgesuchten und geprüften Männer haben sich zu einer mindestens vierjährigen Dienstzeit verpflichtet. Neben der Erzeihung zum SS-Mann erhalten diese Truppen eine vollmilitärische Ausbildung. Der Dienst in den Verfügungstruppen gilt dazu als Erfüllung der Wehrpflicht. Nach Ablauf der verpflichtung in den Verfügungstruppen treten die SS-Männer in die Allgemeine SS, aus der sie kamen, zurück. Die SS-Totenkopfverbände Einen Teil der kasernierten SS bildeten die SS-Totenkopfverbände. Sie entstanden aus den für die Bewachung der Konzentrationslager 1933 einberufenen Freiwilligen der Allgemeinen SS. Ihre Aufgabe war neben der Erziehung des bewaffneten politischen Soldaten, die Bewachung der in den Konzentrationslagern untergebrachten Staatsfeind. Die SS-Totenkopfverbände verplfichteten ihre Angehörigen auf 12 jahre. Sie rekrutierten sich zum größten Teil aus Männern, die ihrer Dienstpflich bei der Wehrmacht bereits genügt haben. Diese Dienstzeit wurde in vollem Umfang angerechnet. Die Totenkopfverbände gleichen im Aufbau und Ausrüstung im wesentlichen den SS-Verfügungstruppen. Sie bestehen aus vier Standarten. Personalchef der SS Die Dienststelle des Personalchefs der SS ist die SS-Personalkanzlei. Sie bearbeitet alle Personalnagelegenheiten des Führerkorps der gesamten Schutzstaffel. Ferner ist der Personalchef Inspekteur der SS-Junkerschulen Braunschweig und Tölz. Er ist für die Weiterbildung der aus diesen Schulen hervorgehenden jungen Führer verantwortlich. Die Führerschule der Allgemeinen SS München-Dachau ist ebenfalls dem Personalchef unterstellt. Chef des SS-Gerichts Das dem Reichfsfüher SS unmittelbar unterstellt SS-Gericht ist die oberste Dienststelle der Schtuzstaffel in allen Fragen der Disziplinar- und Ehrengerichtsbarkeit. Seine Tätigkeit besteht deshalb vor allem in der bearbeitung der Disziplinarsachen, in Fällen leichterer Art als Beschwerdeinstanz. Ferner ist das SS-Ge,richt allein zuständig zur Bearbeitung von Gnadensachen sowohl disziplinärer als auch strafrechtlicher Natur. Als oberste Dienststelle des Disziplinarstrafverfahrens der SS ist das SS-Gericht gleichzeitig Verbindungsstelle zu allen mit seinem Arbeitsgebiet fachlich befasste Stellen der NSDAP und des Reiches. Für die Angehörigen der SS-Verfügungstruppen, der SS-Totenkopfverbände, des hauptamtlichen Sicherheitsdienstes der SS und für die diesen Verbänden dienstlich vorgesetzten hauptamtlichen Angehörigen der Allgemeinen SS, wurde eine eigene Strafgerichtsbarkeit eingeführt. Der Sicherheitsdienst Während die SS anfangs nur für den persönlichen Schutz von Hitler und anderen führenden Persönlichkeiten der NSDAP verantwortlich war, wurde der Sicherheitsdienst gegen "gegnerische Strömungen" eingesetzt. So entstand innerhalb der NSDAP und sämtlichen Gliederungen Nachrichtendienste mit der Aufgabe, die Bedeutung der gegnerischen Angriffs- und Zerstörungsabsichten durch Erkennung und Beurteilung der drohenden gefahren entgegenzusteuern. Es gab jedoch keine einheitliche Planung und eine zentrale Zusammenfassung der nachrichtendienste wurde kaum versucht. Auch die SS hatte sich zu dieser Zeit einen Nachrichtendienst zur Unterstützung der Erfüllung ihrer Aufgaben geschaffen. Im Gegensatz zu den übrigen nachrichtendiensten der NSDAP, wuchs aus dem sogenannten IC-Dienst, des späteren PI-Dienstes (Presse-Information) des RF. SS der Verbotszeit ein umfassender, systematisch politischer Nachrichtendienst. Am 9. Juni 1934 bestimmte Hitler, dass "neben dem Sicherheitsdienst des RF. SS kein nachrichten- oder Abwehrdinst der partei mehr bestehen darf." Von dem Erlass dieser Anordnung an, ist der Sicherheitsdienst des RF. SS der einzige politische Nachrichtendienst der NSDAP. Der Sicherheitsdienst RF. SS wurde immer mehr zum Organ des Staats- und Volksschutzes, dass in enger Zusammenarbeit mit der Geheimen Staatspolizei (GeStaPo) stand. Die Spitze der organisation des SD.-RF. SS war das Sicherheitshauptamt, dass neben den beiden Hauptämtern der Reichsführung SS steht. Der Chef des Sicherheitshauptamtes war der mit dem damaligen Aufbau des IC- bzw. PL-Dienstes betraute SS-Gruppenführer R. Heydrich, der zugleich Chef der Sicherheitspolizei war. Die regionale Gliederung des Sicherheitsdienstes RF. SS in ihrer Unterteilung in Ober- und Unterabschnitte schloss sich eng an die der Allgemeinen SS an. Das Rasse- und Siedlungswesen Nach demn Sicherheitshauptamt stand als nächste Säule der Reichsführung SS das Rasse- und Siedlungsamt. In diesem Amt wurden im Sippeamt die heiratsgesuche der SS-Männer bearbeitet. Kein SS-Mann konnte heiraten ohne die Genehmigung des Reichsführers SS, unter den Gesichtspunkten des Heiratsbefehls vom Jahre 1931. Hierzu wurde eine gesundheitliche Untersuchung von mann und Frau gefordert. Weiters mussten Bürgen für die Braut in weltanschaulicher und menschlicher Beziehung vorgestellt werden. Von Braut und Bräutigam wurden die Ahnentafeln - bei Führern bis 1750 und bei Unterführern bis 1800 - gefordert. Die Vorlage der Erbgesundheitszeugnisse wurden ebenfalls gefordert. Um eine schnelle Vorlage der notwendigen Unterlagen zu ermöglichen, sind bei den Fußstandarten der Allgemeinen SS Sippenpflegestellen eingerichtet worden, die dem SS-Mann und dem Rasse- und Siedlungsamt bei der Beschaffung sämtlicher Unterlagen helfen sollten. Das im Rasse- und Siedlungsamt bestandene Siedlungsamt bearbeitete und verwirklichte den Gedanken von "Blut und Boden" durch Sesshaftmachung "wertvoller SS-Familien" in verbindung mit der Neuanschaffunf deutschen Bauerntums und der Heimstättensiedlung. Weiter wachte das Rasse- und Siedlungshauptamt im Rasseamt über die Einheitlichkeit der rassischen Annahmeuntersuchungen und über die Schulung der für diese Annahmeuntersuchungen eingesetzten Referenten bei den SS-Einheiten. Persönlicher Stab Reichsführer SS Als eine zentrale Befehlsstelle der Reichsführung SS war gleichzeitig als ein wesentliches hauptamt der "Persönliche Stab Reichsführer SS" gebildet worden. Diese Dienststelle hatte sich im laufe der wachsenden Aufgaben aus der Adjutantur des Reichsführers SS entwickelt. Die Chefadjutantur und die Polizeiadjutantur waren dem Reichsführer SS unterstellt. Der persönliche Stab bearbeitete durch seine Sachbaerbeiter den normalen Dienstverkehr, er verwaltete die Presseagentur des Reichsführers SS sowie ein umfangreiches Kulturreferat, dem unter anderem auch die SS-Porzellan-Manufaktur in Allbach angeschlossen war. Auserdem sind dem Persönlichen Stab RF. SS die SS-Mannschaftshäuser (Zusammenfassung aller SS-Männer an den Hochschulen) unterstellt. Im persönlcihen Stab wurden auserdem folgende Arbeitsgebite in folgende Abteilungen zusammengefasst:
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