SchutzStaffel (SS)

Die SS entstand in ganz früher Zeit der nationalsozialistischen bewegung, im jahre 1923. Sie wurde dann später als "Stosstrupp Hitler" am 9. November 1923 automatisch mit der gesamten Bewegung verboten und aufgelöst.
Als die NSDAP im jahre 1925 wieder aufgerichtet wurde, blieb zunächst die SA als Schutzorganisation der bewegung weiterhin verboten. Neben diesen einschränkenden Masnahmen bestand darüber hinaus ein Redeverbot sowie ein versammlungsverbot für Adolf Hitler in Preußen und Bayern. Erlaubt waren lediglich die nationalsozialistischen Versammlungen in Sachsen und Thüringen.Für die NSDAP war es unter diesen Umständen notwendig, ihre Versammlungen zu schützen.

Im Jahre 1935 befahl Hitler, eine kleine bewegliche Organisation zum Schutze dieser Versammlungen aufzubauen: die Schutz-Staffeln. Sie waren im besten Sinne dieses Wortes damals also Staffeln, d.h. ganz kleine Formationen, meistens nur in Stärke von einem Führer und 10 Mann. In größeren Städten, wie Berlin, bestand eine Staffel aus 2 Führern und 20 Mann.
Mit diesen Schutz-Staffeln wurden in den Jahren 1925 und 1926 dann die Versammlungen der NSDAP vor Übergriffen geschützt. Im Jahre 1926 wurde das Verbot für die SA aufgehoben, weshalb die Schutz-Staffeln mehr in den Hintergrund gerieten.

Im Jahre 1926 umfasste die SS ungefähr 200 Mann.
Am 6. Januar 1929 ernannte Adolf Hitler Heinrich Himmler zum Reichsführer SS. Himmler übernahm damit die ganzen, damals 280 Mann zählenden, Schutz-Stafeln mit dem ausdrücklichen und besonderen Auftrag des Führers, aus dieser organisation eine in jedem Falle verlässliche Truppe, eine Elitetruppe der Partei zu formen.
Mit diesem Tage begann die eigentliche Geschichte der SS.

Für die SS sollten die besten Männer der nationalsozialistischen Bewegung ausgesucht werden. Sie sollten nicht nur körperlich fit sein, sondern nach Hitlers Aussage auch "zuverlässig, treu und letzten Endes charakterlich wertvoll."
Als erste dieser Grundanforderungen gab der Reichsführer SS bereits im Jahre 1931 der Schutzstaffel das gesetz, das die Verlobungs- und Heiratsgenehmigung des SS-Mannes vorschreibt.
Dieser Befehl hatte folgenden Worlaut:

SS-Befehl - A - Nr. 65.

  1. Die SS ist ein nach besonderen Gesichtspunkten ausgewähler Verband deutscher nordisch-bestimmter Männer.
  2. Entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung und in der Erkenntnis, dass die Zukunft unseres Volkes in der Auslese und Erhaltung des rassisch und erbgesundheitlich guten Blutes beruht, führe ich mit Wirkung vom 1. Januar 1932 für alle unverheirateten Angehörigen der SS die "Heiratsgenehmigung" ein.
  3. Das erstrebte Ziel ist die erbgesundheitlich wertvolle Sippe deutscher nordisch-bestimmter Art.
  4. Die Heiratsgenehmigung wird einzig und allein nach rassischen und erbgesundheitlichen gesichtspunkten erteilt oder verweigert.
  5. Jeder SS-Mann, der zu heiraten beabsichtigt, hat hierzu die heiratsgenehmigung des Reichsführers SS einzuholen.
  6. SS-Angehörigen, die bei der verweigerung der heiratsgenehmigung trotzdem heiraten, werden aus der SS gestrichen; der Austritt wird ihnen freigestellt.
  7. Die sachgemäße bearbeitung der Heiratssuche ist Aufgabe des "Rasseamtes" der SS.
  8. Das Rasseamt der SS führt das "Sippenbuch der SS", in das die Familien der SS-Angehörigen nach Erteilung der Heiratsgenehmigung oder najahung des Eintragssuchenden eingetragen werden.
  9. Der Reichsführer SS, der Leiter des Rasseamtes und die Referenten dieses Amtes sind ehrenwörtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  10. Die SS ist sich darüber klar, dass sie mit diesem Befehl einen Schritt von großer Bedeutung getan hat. Spott, Hohn und Missverstehen berühren uns nicht; die Zukunft gehört uns!
In den Folgejahren wuchs die SS stetig und wurde immer wieder zum Schutze der nationalsozialistischen Versammlungen herangezogen. Am Tag der Machtergreifung, umfasste die Stärke der SS mittlerweile 52.000 Mann.
Die SS wurde nach der Machtergreifung zur inneren Schutzorganisation des Staates. In dieser Eigenschaft übernahm die SS dann Schritt für Schritt die Bestandteile der alten Polizei. Aus 16 Länderpolizeien wurde somit eine Art Reichspolizei. Der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, wurde Chef der deutschen Polizei und verband die Aufgaben der Polizei mit der SS. Der Nachwuchs an Polizisten wurde nur noch aus der SS rekrutiert.

Die kasernierten Truppen
Im Frühjahr 1933 machte sich Hilter an die Schaffung einer aktiven und kasernierten Truppe der SS aus langdienenden militärisch und politisch auf das beste geschulten SS-Mannschaften.
So entstand die Leibstandarte SS "Adolf Hitler" und beim weiteren Ausbau dieser SS-Verfügungstruppe (VT) kamen hierzu die aktiven SS-Standarten: SS 1 "Deutschland" in München, SS2 "Germania" in Hamburg, Aarolsen, Radolfzell, soweie die technischen Strumbanne, der SS-Pioniersturmbann in Dresden und der SS-Nachrichtenstrumbann in Unna.
Für den Führernachwuchs dieser Verfügungstruppen sorgten die SS-Junkerschulen in Tölz und Braunschweig.
Nach dem Anschluss Österreichs im Jahre 1938 erlies Hitler den Befehl zur Aufstellung einer vierten aktiven SS-Standarte der SS-Verfügungstruppe, der SS 2 "Der Führer" mit ihren Standarten in Wien, Graz und Klagenfurt.
Diese auserlesene und in vierjähriger Dienstzeit geschulte SS-Truppe, bot den Nachwuchs für künftige Führer und Unterführer der Allgemeinen SS, der Polizei und des Sicherheitsdienstes.

Die Organisation
Neben der Allgemeinen SS, gleichsam der Mutter aller übrigen SS-Formationen, stehen die SS-Verfügungstruppen, die SS-Totenkopfstandarten, ferner der Sicherheitsdienst und das Rasse- und Sidlungswesen.
  • Oberste Befehlsstelle des Reichsführers SS für die Allgemeine SS ist das SS-Hauptamt in Berlin.
  • Oberste Befehlsstelle für den Sicherheitsdienst ist das Sicherheitshauptamt SS in Berlin.
  • Oberste Befehlsstelle für das Rasse- und Siedlungswesen ist das Rasse- und Siedlungshauptamt SS in Berlin.
Aus diesen Hauptämtern bestanden folgende Dienststellen, die dem Reichsfüher SS ebenfalls unmittelbar unterstellt waren und den Charakter eines Hauptamtes hatten:
  • Persönlicher Stab des Reichsführers SS
  • Verwaltungschef der SS
  • Personalchef der SS (alle 3 in Berlin)
  • Chef des SS-Gerichts, München
  • Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer General der Polizei Daluege, mit dem Rang eines Hauptamtschef.
Das SS-Hauptamt
Das SS-Hauptamt setzt sich aus folgenden 13 Ämtern zusammen, die nachstehende Aufgaben zu erfüllen hatten:
  • Zentralkanzlei (ZK): Befehlsstelle des Chefs des SS-Hauptamtes. Sie sorgt für das Zusammenwirken aller ihm unterstellten Dienststellen und überprüft die gesamte Geschäftsführung innerhalb des SS-Hauptmates.
  • Führungsamt (I): bearbeitet sämtliche Angelegenheiten, die sich auf Ausbildung, Organisation und Aufmärsche der Einheiten der Allgemeinen SS erstrecken.
  • Personalamt (II): bearbeitet die Personalangelegenheiten aller SS-Führer der Allgemeinen SS vom SS-Untersturmführer bis einschlieslich SS-Hauptsturmführer.
  • Verwaltungsamt SS (IV) bearbeitet alle Verwaltungsangelegenheiten des SS-Hauptamtes. Es ist gleichgeodnet dem Verwaltungsamt S.D. und dem Verwaltungsamt R. u. S. und untersteht zusammen mit dieser dem Verwaltungschef SS als der höchsten Verwaltungsinstanz der Schutzstaffel.
  • Sanitätsamt (V): bearbeitet alle mit sanitären Aufgaben und Einrichtungen der Schutzstaffel zusammenhängenden Vorgänge.
  • SS-Erfassungsamt (VI): bearbeitet die vorläufigen und endgültigen Aufnahmen von SS-Bewerbern und SS-Anwärtern in die SS. Ferner werden hier Überweisungen und Entlassungen von Männern und Unterführern geregelt sowie u.a. Wiederaufnahmevorgänge bearbeitet. Zu seinen Aufgaben gehören weiter die Planung und Einführung aller Erfassungsmittel, die karteimäsige Erfassung und Nachweisung der Personalien alle SS-Angehörigen sowie die Errechnung der gesamtstärke der Schutzstaffel und entsprechende Aufstellung von Statistiken.
  • Amt für Sicherungsaufgaben (VI): bearbeitet den Großeinsatz der SS-Einheiten bei besonderen Anlässen wie z.B. bei Führerkundgebungen und Staatsbesuchen ob, die es in Zussammenarbeit mit dem Oberkommando der Wehrmacht erledigt. Hierrunterfallen auch die Einziehungen der Verstärkung der SS-Totenkopfstandarten zu besonderen Übungen im Frieden und die Wehrpflichtsangelegenheiten von SS-Angehörigen.
  • Ergänzungsamt (VIII): Für die Ergänzung sämtlicher Schutzstaffelteile verantwortlcih.
  • Beschaffungsamt (IX): sorgt für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen der gesamten SS.
  • Amt für Leibesübungen (X): führt alle Masnahmen zur sportlichen betätigung der SS in sämtlichen Sportarten vorbereitend aus und überwacht die sportliche Ausbildung der Schutzstaffel.
  • Amt für Nachrichtenverbindungen (XI)
  • Versorgungs- und Fürsorgeamt (XII)
Auser diesen vorgenannten 13 Ämtern sind dem Chef des SS-Hauptamtes noch unterstellt:
          die Inspektion der SS-Verfügungstruppen,
          der Führer der SS-Totenkopfstandarten,
          die Inspektion der SS-Grenz- und Wacheinheiten,
          die Inspektion der SS-Reiterei,
          der Inspekteur der SS-Reitschulen.
Weiterhin sind den entsprechenden Ämtern bzw. Inspektionen unterstell:
          das Hilfswerklager Schleißheim,
          die SS-VT.-Berufsschule St. Georgen,
          das SS-Übungslager Dachau,
          das SS-Erholungsheim Sasbachwalden,
          die SS-Kraftfahrschule Berne,
          die SS-hauptreitschule München,
          die SS-Remonte-Anstalt Hamburg.

Formationsgliederung der Allgemeinen SS
In einer Stärke von 240.000 Mann gliedert sich die Allgemeine SS in 14 Oberabschnitte, 38 Abschnitte, 104 Fußstandarten, 19 Reiterstandarten, 14 Nachrichtensturmbanne, 9 Pioniersturmbanne sowie Kraftfahr- und Sanitätseinheiten.
Die Oberabschnitte, die jeweils von einem SS-Obergruppenführer oder Gruppenführer geführt wurden, gliedern sich ihrerseits in Abschnitte, Standarten, Sturmbanne und Stürme.

Werdegang zum SS-Mann
Nach feststehen der SS-Geeignetheit und SS-Tauglichkeit wird der Hitlerjunge mit dem 18. Lebensjahr SS-Bewerber. Zum Reichsparteitag des gleichen Jahres wird er dann als SS-Anwärter unter Aushändigung des SS-Ausweises in die Schutzstaffel übernommen und nach kurzer bewährungszeit am 9. November auf den Führer vereidigt.
Als SS-Anwärter macht er in seinem ersten Dienstjahr in der Schutzstaffel sein Wehrsportabzeichen und das bronzene Reichssportabzeichen. Mit 19 oder 19,5 Jahren - je nachdem wie seine Altersklasse eingezogen wird - zum Arbeitsdienst und anschliesend zur Wehrmacht.
Nach weiteren zwei jahren kehrt er aus der Wehrmacht zurück, sofern er nicht in dieser als Unteroffiziersanwärter oder Kapitulant bleiben will. Der zur SS Zurückkehrende ist dort zunächst noch SS-Anwärter. Er wird in der Folgezeit bis zu seiner bevorstehenden endgültigen Aufnahme noch einmal weltanschaulich besonders geschult, indem er eingehend über die Grundgesetze der SS, insbesonders über den Heiratsbefehl und die Ehrengesetze der SS belehrt und unterrichtet wird.
Der SS-Anwärter wird dann am 9. November, der auf seine Rückkehr von der Wehrmacht folgt, bei Erfüllung der sonstigen Vorraussetzungen als SS-Mann anerkannt und damit endgültig in die Schutzstaffel aufgenommen.
Gleichzeitig erhält er an diesem 9. November das Recht zum tragen des SS-Dolches und gelobt bei dieser Gelegenheit, dass er und seine Sipee sich alle Zeit an die Grundgesetze der SS halten. Er bekommt von diesem Tage an das Recht und die Pflicht, wie es in der Schutzstaffel Gesetz ist, nach den Ehrengeboten des Schwarzen Korps seine Ehre zu verteidigen.
Als SS-Mann bleibt er dann in der aktiven Allgemeinen SS bis zum 35. Lebensjahr. Auf Antrag wird er danach in der SS-Reserve und bei Überschreiten des 45. Lebensjahres in der SS-Stammabteilung geführt.

Die SS-Verfügungstruppe (VT)
Die VT war ein aktiver kasernierter und bewaffneter Teil der SS. Die nach den Masstäben der Schutzstaffel ausgesuchten und geprüften Männer haben sich zu einer mindestens vierjährigen Dienstzeit verpflichtet. Neben der Erzeihung zum SS-Mann erhalten diese Truppen eine vollmilitärische Ausbildung. Der Dienst in den Verfügungstruppen gilt dazu als Erfüllung der Wehrpflicht.
Nach Ablauf der verpflichtung in den Verfügungstruppen treten die SS-Männer in die Allgemeine SS, aus der sie kamen, zurück.

Die SS-Totenkopfverbände
Einen Teil der kasernierten SS bildeten die SS-Totenkopfverbände. Sie entstanden aus den für die Bewachung der Konzentrationslager 1933 einberufenen Freiwilligen der Allgemeinen SS.
Ihre Aufgabe war neben der Erziehung des bewaffneten politischen Soldaten, die Bewachung der in den Konzentrationslagern untergebrachten Staatsfeind.
Die SS-Totenkopfverbände verplfichteten ihre Angehörigen auf 12 jahre. Sie rekrutierten sich zum größten Teil aus Männern, die ihrer Dienstpflich bei der Wehrmacht bereits genügt haben. Diese Dienstzeit wurde in vollem Umfang angerechnet.
Die Totenkopfverbände gleichen im Aufbau und Ausrüstung im wesentlichen den SS-Verfügungstruppen. Sie bestehen aus vier Standarten.

Personalchef der SS
Die Dienststelle des Personalchefs der SS ist die SS-Personalkanzlei. Sie bearbeitet alle Personalnagelegenheiten des Führerkorps der gesamten Schutzstaffel.
Ferner ist der Personalchef Inspekteur der SS-Junkerschulen Braunschweig und Tölz. Er ist für die Weiterbildung der aus diesen Schulen hervorgehenden jungen Führer verantwortlich.
Die Führerschule der Allgemeinen SS München-Dachau ist ebenfalls dem Personalchef unterstellt.

Chef des SS-Gerichts
Das dem Reichfsfüher SS unmittelbar unterstellt SS-Gericht ist die oberste Dienststelle der Schtuzstaffel in allen Fragen der Disziplinar- und Ehrengerichtsbarkeit. Seine Tätigkeit besteht deshalb vor allem in der bearbeitung der Disziplinarsachen, in Fällen leichterer Art als Beschwerdeinstanz.
Ferner ist das SS-Ge,richt allein zuständig zur Bearbeitung von Gnadensachen sowohl disziplinärer als auch strafrechtlicher Natur.
Als oberste Dienststelle des Disziplinarstrafverfahrens der SS ist das SS-Gericht gleichzeitig Verbindungsstelle zu allen mit seinem Arbeitsgebiet fachlich befasste Stellen der NSDAP und des Reiches.
Für die Angehörigen der SS-Verfügungstruppen, der SS-Totenkopfverbände, des hauptamtlichen Sicherheitsdienstes der SS und für die diesen Verbänden dienstlich vorgesetzten hauptamtlichen Angehörigen der Allgemeinen SS, wurde eine eigene Strafgerichtsbarkeit eingeführt.

Der Sicherheitsdienst
Während die SS anfangs nur für den persönlichen Schutz von Hitler und anderen führenden Persönlichkeiten der NSDAP verantwortlich war, wurde der Sicherheitsdienst gegen "gegnerische Strömungen" eingesetzt. So entstand innerhalb der NSDAP und sämtlichen Gliederungen Nachrichtendienste mit der Aufgabe, die Bedeutung der gegnerischen Angriffs- und Zerstörungsabsichten durch Erkennung und Beurteilung der drohenden gefahren entgegenzusteuern. Es gab jedoch keine einheitliche Planung und eine zentrale Zusammenfassung der nachrichtendienste wurde kaum versucht.
Auch die SS hatte sich zu dieser Zeit einen Nachrichtendienst zur Unterstützung der Erfüllung ihrer Aufgaben geschaffen. Im Gegensatz zu den übrigen nachrichtendiensten der NSDAP, wuchs aus dem sogenannten IC-Dienst, des späteren PI-Dienstes (Presse-Information) des RF. SS der Verbotszeit ein umfassender, systematisch politischer Nachrichtendienst.
Am 9. Juni 1934 bestimmte Hitler, dass "neben dem Sicherheitsdienst des RF. SS kein nachrichten- oder Abwehrdinst der partei mehr bestehen darf." Von dem Erlass dieser Anordnung an, ist der Sicherheitsdienst des RF. SS der einzige politische Nachrichtendienst der NSDAP.
Der Sicherheitsdienst RF. SS wurde immer mehr zum Organ des Staats- und Volksschutzes, dass in enger Zusammenarbeit mit der Geheimen Staatspolizei (GeStaPo) stand.
Die Spitze der organisation des SD.-RF. SS war das Sicherheitshauptamt, dass neben den beiden Hauptämtern der Reichsführung SS steht. Der Chef des Sicherheitshauptamtes war der mit dem damaligen Aufbau des IC- bzw. PL-Dienstes betraute SS-Gruppenführer R. Heydrich, der zugleich Chef der Sicherheitspolizei war.
Die regionale Gliederung des Sicherheitsdienstes RF. SS in ihrer Unterteilung in Ober- und Unterabschnitte schloss sich eng an die der Allgemeinen SS an.

Das Rasse- und Siedlungswesen
Nach demn Sicherheitshauptamt stand als nächste Säule der Reichsführung SS das Rasse- und Siedlungsamt.
In diesem Amt wurden im Sippeamt die heiratsgesuche der SS-Männer bearbeitet. Kein SS-Mann konnte heiraten ohne die Genehmigung des Reichsführers SS, unter den Gesichtspunkten des Heiratsbefehls vom Jahre 1931. Hierzu wurde eine gesundheitliche Untersuchung von mann und Frau gefordert. Weiters mussten Bürgen für die Braut in weltanschaulicher und menschlicher Beziehung vorgestellt werden. Von Braut und Bräutigam wurden die Ahnentafeln - bei Führern bis 1750 und bei Unterführern bis 1800 - gefordert. Die Vorlage der Erbgesundheitszeugnisse wurden ebenfalls gefordert.
Um eine schnelle Vorlage der notwendigen Unterlagen zu ermöglichen, sind bei den Fußstandarten der Allgemeinen SS Sippenpflegestellen eingerichtet worden, die dem SS-Mann und dem Rasse- und Siedlungsamt bei der Beschaffung sämtlicher Unterlagen helfen sollten.
Das im Rasse- und Siedlungsamt bestandene Siedlungsamt bearbeitete und verwirklichte den Gedanken von "Blut und Boden" durch Sesshaftmachung "wertvoller SS-Familien" in verbindung mit der Neuanschaffunf deutschen Bauerntums und der Heimstättensiedlung.
Weiter wachte das Rasse- und Siedlungshauptamt im Rasseamt über die Einheitlichkeit der rassischen Annahmeuntersuchungen und über die Schulung der für diese Annahmeuntersuchungen eingesetzten Referenten bei den SS-Einheiten.

Persönlicher Stab Reichsführer SS
Als eine zentrale Befehlsstelle der Reichsführung SS war gleichzeitig als ein wesentliches hauptamt der "Persönliche Stab Reichsführer SS" gebildet worden.
Diese Dienststelle hatte sich im laufe der wachsenden Aufgaben aus der Adjutantur des Reichsführers SS entwickelt. Die Chefadjutantur und die Polizeiadjutantur waren dem Reichsführer SS unterstellt.
Der persönliche Stab bearbeitete durch seine Sachbaerbeiter den normalen Dienstverkehr, er verwaltete die Presseagentur des Reichsführers SS sowie ein umfangreiches Kulturreferat, dem unter anderem auch die SS-Porzellan-Manufaktur in Allbach angeschlossen war. Auserdem sind dem Persönlichen Stab RF. SS die SS-Mannschaftshäuser (Zusammenfassung aller SS-Männer an den Hochschulen) unterstellt.
Im persönlcihen Stab wurden auserdem folgende Arbeitsgebite in folgende Abteilungen zusammengefasst:
  • Abteilung Wirtschaftliche Hilfe: behandelt Entschuldungsfragen aus der Kampfzeit.
  • Abteilung für kulturelle Forschung: vorgeschichtliches Arbeiten, Expeditionen mit Unterstützung des Reichsführers SS, Ausgrabungen sowie Stiftugnen.
  • Gesellschaft "Das Ahnenerbe".
  • Verein "Lebensborn": dieser bestand in erster Linie aus Mitgliedern der SS. Er ermöglichte kinderreichen Müttern in Heimen bestmögliche Entbindung sowie Erholung vor und nach der Geburt.
  • Dienststelle "Vierjahresplan": erledigte die vom leiter des Vierjahresplanes der SS übertragenen Aufgaben der Regelung des Arbeitseinsatzes.
Kommentare (0)Add Comment
Kommentar schreiben

busy
 

Unterstützung

Sie finden diese Seite hilfreich oder wollen unser Projekt unterstützen?
 PayPal
Mit den eingegangenen Spenden finanzieren wir ausschlieslich diese Homepage und garantieren eine stetige Fortentwicklung.

Unser Newsletter

Bleiben sie aktuell. Jetzt unseren Newsletter abonnieren!


Banner