Drittes Reich Regierung, Ministerien und Behörden Reichsministerium der Finanzen
Reichsministerium der Finanzen

Aus dem Reichsschatzamt (oberste Finanzbehörde im Deutschen Kaiserreich) ging das Reichsministerium der Finanzen hervor. Geleitet wurde es von  Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (1932 bis 1945).

Gliederung:

  • Reichsfinanzminister
  • Staatssekretär
  • Abteilung I: Reichshaushalt, Länder- und Gemeindefinanzen, Finanzausgleich
  • Abteilung II: Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern
  • Abteilung III: Verwaltung der Besitz- und Verkehrssteuern
  • Abteilung IV: Beamten- und Versorgungsangelegenheiten, Angestellten- und Arbeiterfragen, Liegenschafts- und Bausachen
  • Abteilung V: Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsfragen
  • Abteilung VI: Personal- und Verwaltungsangelegenheiten

Folgende Behörden unterstanden dem Ministerium:

- Oberfinanzpräsidien
- Reichsbaudirektion Berlin
- Reichsbauverwaltung
- Reichsfinanzhof
- Reichsfinanzzeugamt
- Reichshauptkasse
- Reichsmonopolamt für Branntwein
- Schulungswesen des RFM: Finanzakademie, Reichsfinanzschulen, Zollschulen
- Statistisches Reichsamt
- Zollgrenzschutz
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