Reichswehrministerium

Kriegsministerium) des Im Oktober 1919 wurde das Reichswehrministerium aus den Kriegsministerien (vor allem dem PreußischenKaiserreichs und dem Reichsmarineamt gegründet. Am 21. Mai 1935, mit Einführung des Wehrgesetzes, erfolgte die Umbenennung in Reichskriegsministerium.

Im Rahmen des Gesetzes über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr vom März 1919 erhielt der Reichspräsident den Oberbefehl über die Truppen, während der Reichswehrminister die Befehlsgewalt ausübte. Lediglich in Preußen war dies dem preußischen Kriegsminister vorbehalten. Nach dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung wurden die Kriegsministerien der Einzelstaaten aufgelöst und die Ausübung der Befehlsgewalt beim Reichswehrminister konzentriert.

Als Folge der Fritsch-Blomberg-Affäre wurden die Befugnisse des Reichskriegsministers an das neugegründete Oberkommando der Wehrmacht abgegeben.

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