Vorkriegsgeschichte Bedeutende Ereignisse 1938: Anschluss des Memellandes
1938: Anschluss des Memellandes

Vorgeschichte
Das Memelland wurde 1919, von den Siegermächten des Ersten Weltkrieges, von Deutschland getrennt und unter französische Verwaltung gestellt. Vier Jahre Später, 1923, annektierte Litauen völerrechtswidrig dieses Gebiet. Dabei ist anzumerken, dass dieses gebiet vorher niemals in der geschichte litauisch war.
Am 10. Januar 1923 marschierte Litauen mit ca. 5.000-6.000 Bewaffneten in das Memelland ein und vetrieben die rund 200 französischen Soldaten. Nach dem die Siegermächte daraufhin Protest einlegten, weigerte sich Litauen dieses Gebiet zurückzugeben. Am 16. Februar geben die Siegermächte nach und übertragen Litauen das Memelgebiet - damit verstiesen die Siegermächte gegen den Versailler Vertrag.
Sie setzen allerdings den Abschluß einer „Memelkonvention“ durch, die am 8. Mai 1924 im Namen des Völkerbunds mit Litauen geschlossen wird. Mit dieser Konvention wird Litauen auferlegt, den Memelländern eine weitgehende Autonomie in ihrem neuen Staate einzuräumen. Zur Memelkonvention gehört als Anhang das „Memelstatut“, die Verfassung für das übertragene Gebiet.
Die litauische Regierung ist fortan durch einen Gouverneur im Memelland vertreten. Das Land regiert sich durch ein Direktorium selbst. Die Gesetze erlässt der Memeler Landtag. Die Memelländer werden, ohne daß man sie dazu befragt hat, Litauer. Die Wahl des ersten Memeler Landtags am 29.Oktober 1925 erbringt 94% der Stimmen für die Parteien der deutschen Einheitsfront und 6% für die litauischen Parteien. Der litauische Gouverneur verweigert der deutschen 94%-Mehrheit das Recht, den Regierungschef im Direktorium zu stellen. Er setzt statt dessen einen Litauer als Chef des Direktoriums ein. Eine Beschwerde des Landtags beim Völkerbund hierzu bleibt ohne Wirkung.

Im Laufe des Jahres 1935 bemüht sich Litauen um einen Nichtangriffspakt mit Deutschland. Reich zu schließen. Die Reichsregierung lehnt das mit Hinweis auf die zu oft verletzte Memelkonvention ab.
Im März 1938 verlangt die deutsche Regierung von der litauischen in einer Note, die Konvention ohne Abstrich einzuhalten. Die Note besteht aus “11 Klagepunkten” von denen die Reichsregierung fordert, sie alsbald abzustellen. Die Klagepunkte sind:

  • Der Kriegszustand im Memelgebiet seit 1926
  • die Beschränkungen der Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit
  • Verhaftungen durch den litauischen Kriegskommandanten und die litauische Politische Polizei
  • die weitgehende Lahmlegung der gesetzgeberischen Tätigkeiten des Memeler Landtags durch das häufige Veto des litauischen Gouverneurs im Gegensatz zu den Bestimmungen der Konvention
  • unangemessen umfangreiche Enteignungen von Memeldeutschen im Memeler Stadtgebiet im September 1937
  • Druck auf die Betriebe, deutsche durch litauische Arbeitskräfte zu ersetzen usw.
Bemerkenswert ist, dass die Reichsregierung mit keiner Silbe das Verlangen äußert, das Memelland an Deutschland abzutreten.

Nach dem 1938 auch Österreich und das Sudetenland an Deutschland angeschlossen wurden, forderten auch die Memelländer die Rückkehr in ihr deutsches Mutterland. Litauen will sich draufhin eine Garantie zur Herrschaft über das Memelland bei den Engländern und Franzosen holen, doch beide lehnten dies ab.
Litauen versucht daraufhin mit Deutschland zu verhandeln, doch im November 1938 kommt es im Memelgebiet zu prodeutschen Aufständen mit der Forderung das Gebiet wieder an das Deutsche Reich anzugliedern. Deutschland hält sich zu diesem Zeitpunkt noch zurück.

Der Anschluss
Ende November bietet Litauen der deutschen Regierung an, über alle offenen Fragen zu verhandeln und am 1. Dezember erklärte sich Litauen sogar bereit dem Memelgebiet die volle Autonomie zu geben.
Bei den Wahlen am 11. Dezember erreicht die Deutsche Liste 87% aller Stimmen im Memelgiet.
Der deutsche Ausenminister Ribbentrop unterbreitet der litauischen Regierung den Vorschlag, dass Memelgebiet zurück in das Deutsche Reich zu gliedern und Litauen einen  Freihafen einzurichten.  Nach Beratung der litauischen Regierung beschliest dies, das Memelgebiet zurückzugeben. Am 22. März schliesen beide Länder den von Ribbentrop vorgechlagenen Vertrag, der das Memelland zurück an das Deutsche  Reich gibt.
So war das Memelgebiet am 22. März 1939 völkerrechtlich wieder deutsch.
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