Waffen-SS Allgemeines Kennzeichen von Fahrzeugen innerhalb der Waffen-SS
Kennzeichen von Fahrzeugen innerhalb der Waffen-SS

Das SS-Führungshauptamt gab über das Kraftfahrzeug-Zulassungswesen der Waffen-SS folgendes Schreiben heraus:

 

SS-Führungshauptamt
Inspektion Kraftfahrwesen
Zentralzulassungsstelle
Tgb.Nr.174/41 geh.
 

Betr. :   Kraftfahrzeug-Zulassungswesen der Waffen-SS.

Bezug : 1.) H.V.Bl., Teil B, BL.3, Zi.95 v. 12.2.40
        2.) H.V.Bl., Teil C, Bl. 5, kraftfahrtechnischer
            Anhang, Zi. 3 v. 15.2.40.     
        3.) H.V.Bl., Teil C, Bl. 13, kraftfahrtechnischer
            Anhang, Zi. 17 v. 6.5.40.

 
Verteiler I


Unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen wird für die Kennzeichnung der Kfz. der Waffen-SS folgende befohlen :

A

Jedes Kfz. mit Ausnahme der Pz.Kpfwg. muß mit einem polizeilichen oder SS-Kennzeichen versehen sein, das mit den zugehörigen Kfz.-Papieren übereinstimmt. Etwa zwischenzeitlich durchgeführte Tarnungen sind umgehend zu beseitigen.
Die Bezeichnung der Dienststelle einer dem Feldheer unterstellten SS-Einheit im Kfz.-Schein ist untersagt und durch die Feldpost-Nr. zu ersetzen. Die bisherige Truppenbezeichnung ist -falls noch nicht geschehen- unlesbar zumachen. Bereits zugelassene Kfz. erhalten im Kfz.-Schein auf Seite 3 den Vermerk :

             "Ab.......................(Datum) bei Feldpost-Nr.................."

An die Einheiten der Waffen-SS dürfen nur noch ordnungsmäßig gekennzeichnete Kfz. mit zugehörigen Kfz.-Papieren abgegeben werden. Zuständig für die Zulassung der Kfz. auf SS-Kennzeichnung ist die

SS-Zentralzulassungsstelle, Oranienburg bei Berlin
(kurz : Zzst. genannt) in der Inspektion Kraftfahrwesen der Waffen-SS beim SS-Führungshauptamt.

Jede SS-Einheit beantragt bei der Zzst. aus den den Einheiten bereits zugewiesenen SS-Kennzeichen-Serien für alle Kfz., die bisher noch kein Kennzeichen der betreffenden SS-Einheit tragen, die Zulassung auf SS-Kennzeichen unter Verwendung des Vordruckes 88 SS (Hugo Hönicke, Berlin W 62). Kfz.-Brief und vorbereiter Kfz.-Schein sind dem Antrage beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bezeichnung des Halters nicht mehr der Stempel

                        "Deutsches Reich der Reichsministerium des Innern,
                        SS-Verwaltungsamt der Reichsführung-SS in München,
                        SS-Verfügungstruppe bezw. SS-Totenkopfverbände"

zu verwenden, sondern der Stempel

              "Deutsches Reich, Reichsführer-SS, SS-Führungshauptamt, Verwaltungsamt-SS (Waffen-SS)"

zu benutzen ist.

Den Divisionen, Regimentern, und selbstständigen Bataillonen bezw. Abteilungen und E-Einheiten sowie den Dienstellen der Waffen-SS stehen folgende Kennzeichenserien zur Verfügung :

151 - 200 SS-Zentralzeugamt f. SS-Hauptzeugämter
201 - 275 SS-Junkerschule Tölz
401 - 446 SS-Hauptfürsorge- und Versorgungsamt
450 - 500 Kommando der Waffen-SS
501 - 2000 Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"
2001 - 3500 SS-Div. "Reich" (f.Regiment SS-"Deutschland")
4801 - 5300 SS-Div. "Reich" (f.Fla.-M.G. - Bataillon)
5301 - 5800 SS-Div. "Reich" (f.Panzerjäger-Abteilung)
5801 - 6300 SS-Div. "Reich" (f.Aufklärungs-Abteilung)
6301 - 6800 SS-Div. "Reich" (f.Nachrichten-Abteilung)
6801 - 7300 SS-Div. "Reich" (f.Pionier-Bataillon)
7301 - 8800 SS-Div. "Reich" (f.Regiment SS-"Der Führer)
8801 - 9600 SS-Div. "Reich" (f.Artillerie-Regiment)
9601 - 9675 San.Inspektion d. Waffen-SS
9676 - 9700 Kommando der Waffen-SS
9996 - 9999 SS-Standortkommandantur Prag
10000 - 10200 Inspektion Kraftfahrwesen
10201 - 11000 SS-Div. "Reich"
16000 - 16500 Inspektion der Konzentrationslager
20021 - 20100 Hauptamt Haushalt und Bauten
20451 - 20600 Hauptamt Haushalt und Bauten
20801 - 20900 Hauptamt Haushalt und Bauten
20901 - 21000 Ergänzungsamt der Waffen-SS
40621 - 40550 SS-Junkerschule Tölz
40751 - 41000 SS-Junkerschule Braunschweig
46001 - 46500 SS-Div. "Reich"
48001 - 48050 SS-T. Inf.Ers.Btl. I
48051 - 48150 SS-T. Inf.Ers.Btl. II
48151 - 48200 SS-T. Inf.Ers.Btl. III
48201 - 48300 SS-T. Art.Ers.Abt. I und II
48301 - 48350 SS-T. Inf.Gesch.Ers.Kp.
48351 - 48400 SS-T. Panzer-Jäger E.Btl. I
48501 - 48550 SS-T. Pi.Ers.Kp. 1 und 2
48551 - 48650 SS-T. Nachr.Ers.Abt. Oranienburg
48651 - 48750 SS-T. Nachr.Ers.Abt. Nürnberg
48801 - 48900 SS-T. Ers.Btl. (A)
48901 - 49000 SS-T. Wachbataillon Prag
49501 - 49550 SS-Hauptfürsorge- und Versorgungsamt
49701 - 49900 Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"
50001 - 70000 SS-Totenkopf-Division
70001 - 70500 Ers.Btl. SS-"Adolf Hitler"
70501 - 70700 SS-Panzer-Späh Ers. Kp.
70701 - 71700 SS-Art.Ers.Rgt.
71701 - 71800 SS-Sanitäts Ers. Btl.
71801 - 72300 Ers.Btl.SS-"Deutschland"
72301 - 72500 SS-Panzer-Jäger Ers. Abt.
72501 - 73000 Ers.Btl. SS-"Germania"
73101 - 73600 Ers.Btl. SS-"Der Führer"
73601 - 73800 SS-Pionier Ers. Btl.
73801 - 74300 SS-Kradshützen E.Btl.
74301 - 74500  SS-Panzer-Jäger Ers.Abt.
74501 - 74700 SS-Fla.MG.Ers.Kp.
74701 - 74900 SS-Nachr.Ers.Abt.
75951 - 75980 SS-Hauptamt SS-Gericht
76000 - 76019 SS-Hauptamt SS-Gericht
76020 - 76023 SS-Standortkommandantur Prag
76066 - 76200 SS-Kriegberichter-Kp.
76201 - 76250 SS-Truppenübungsplatz Debica
76251 - 76280 SS-Wachbataillon "Böhmen-Mähren"
76381 - 76600 San.Inspektion d. Waffen-SS
76651 - 76675 SS-Standortkommandantur Prag
76676 - 76970 Hauptamt Haushalt und Bauten
76980 - 76999 SS-Gruppenführerlehrgang Radolfzell
77000 - 78000 IV./L.SS-"Adolf Hitler"
78001 - 78500 SS-Kraftfahr Ers.Abt.
78501 - 80000 Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"
80001 - 81000 SS-Polizei-Division
81001 - 82000  4. SS-T. Standarte
82001 - 83000 5. SS-T. Standarte
83001 - 84000 8. SS-T. Standarte
85001 - 86000 10. SS-T. Standarte
86001 - 87000 SS-Div. "Reich" (f.SS-Regiment 11)
87001 - 88000 14. SS-T. Standarte
89001 - 90000 SS-T.Reiterstandarte
90001 - 93000 SS-Div. "Reich"
94501 - 94600 Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"
94601 - 94700 Kommando der Waffen-SS
96201 - 96300 SS-Unterführerschule Lauenburg
96301 - 96400 SS-Zentralzeugamt f. SS-Hauptzeugämter
96401 - 96500 1. SS-Art. Messbatterie
96801 - 96900 5. SS-Art. Messbatterie
97001 - 99999 Befehlshaber der Waffen-SS in Norwegen
102001 - 112000 SS-Division "Wiking"
112001 - 112500 Ers.Btl. SS-"Westland"
112501 - 113000 Ers. Btl. SS-"Nordland"

Die Zulassung eines Anhängers ist unter Beifügung des Anhängerbriefes ebenfalls bei der Zzst. zu beantragen, welche ein Zulassungszeichen erteilt. Das im Anhängerschild eingetragene Zulassungszeichen ist auf dem Zulassungsschild des Anhänger auf der rechten Seite vorn mit Metallzahlen einzuschlagen.
Anhänger der Waffen-SS sind vom Führen eines Kennzeichens befreit.

C

1.   SS-eigene Kfz.

Jedes Kfz. einer Einheit der Waffen-SS muss ein SS-Kennzeichen aus der den einheiten zugeteilten Serien tragen. Entgegen Heeresverordnungsblatt, Teil B, Blatt 3, Ziffer 95, Absatz C/1 ist daher für jedes Kfz. bei Versetzung und Ändern der Unterstellung im Bereich der Waffen-SS ein Antrag auf Neuzulassung aus der Kennzeichen-Serie der neuen Einheit bei der Zzst. vorzulegen.

2.   Beute-Kfz.

Bei Zulassung zugewiesener Beute-Kfz. ist folgendes zu beachten :

Im Kfz.-Schein ist auf Seite 3 einzutragen :

a) Beute-Kfz., Kfz.-Brief nicht ausgefertigt.
b) Feldpost-Nr. oder Dienststelle der erbeutenden Einheit bezw. des Truppenteiles, in dessen Besitz sich das Kfz. zur Zeit befindet.

Außerdem zusätzlich soweit feststellbar :

c) Datum der Erbeutung.
d) Bisherige Kennzeichen.
e) Anschrift des bisherigen Besitzers.

Wenn eine Zulassung des Kfz. unmittelbar nach der Besitzergreifung nicht möglich sein sollte, ist sie schnellstens nachzuholen.

Im Vordruck 88 SS ist zusätzlich schätzungsweise folgende anzugeben:

 

      1.) Hubraum der Maschine in cbm.
      2.) Eigengewicht des Fahrzeuges in kg.
      3.) Zulässige Belastung in kg. und außerdem
      4.) Beute-Kfz.

 

3.   Ergänzungs-Kfz.

Ergänzungs-Kfz. behalten ihr zugeteiltes amtliches Zivilkennzeichen und erhalten diese Kfz. zusätzlich auf dem linken vorderen Kotflügel und der Rückseite des Aufbaues die SS-Runen in weißer Blockschrift. Die SS-Runen müssen mit rotem Zulassungsstempel abgestempelt werden.
Der Kfz.-Schein erhält auf Seite 3den Vermerk :

             
"Kfz.-Halter ist der Reichsfiskus (Waffen-SS) ab........(Datum) bei Feldpost-Nr. .........(Dienststelle)"

Ergänzungs-Kfz., deren Zivilkennzeichen nicht mehr feststellbar ist, erhalten ein SS-Kennzeichen mit entsprechenden Kfz.-Schein.

Dieser erhält den Vermerk :
                                          "Ergänzungs-Kfz., früheres Kennzeichen nicht mehr
                                          feststellbar............(Datum) .............(Unterschrift)
                                          ...........(Feldpost-Nr. bezw. Dienststelle)."

In diesem Zusammenhang wird auf das V.-Bl.d.W.-SS, Nr.2, Ziffer ?
Absatz zwei des Artikels "Zu Abschnitt C/3" vom 15. Juni 1940 hingewiesen.

4.   Abgabe von Kfz.

Kfz., die an Einheiten der Waffen-SS, Wehrmacht (A.K.P. bezw. H.K.P. oder Allgemeine-SS abgegeben werden, sind mit allen beim Fahrzeug vorhandenen Kfz.-Papieren mit Ausnahme des Kfz.-Scheine abzugeben.
Das SS-Kennzeichen ist zu entfernen. Der Schein ist auf Seite 1 zu durchstreichen und mit dem Vermerk zu versehen :

                                 "Abgegeben an ...........(Einheit) der Waffen-SS, Truppenteil

                                 der Wehrmacht bezw. Einheit der Allgemeine-SS..............

                                 (Datum).............(Unterschrift) ..................(Dienststelle)."

und mit einer Entstempelungsbescheinigung an die Zzst. einzusenden.
In gleicher Weise ist bei Ausmusterung von Kfz. zu verfahren.

5.   Zuweisung von Kfz.

Kfz., die von einer Einheit der Waffen-SS bezw. von einem A.K.P. oder einem H.K.P. an eine Einheit der Waffen-SS abgegeben werden, erhalten auf Antrag die von der neuen SS-Einheit benannten SS-Kennzeichen. Etwa mit übernommene Wehrmacht-Kfz.-Scheine sind der Zzst. zuzustellen. Die Überführung dieser Kfz. vom ehemaligen Standort zum Standort der übernehmenden SS-Einheit hat mit roten SS-Kennzeichen zu folgen.

Für die den SS-Einheiten vom Kommando der Waffen-SS zugewiesenen und durch das Kfz.-Depot auszuliefernden Kfz. haben erstere der Zzst. die gemäss Zuweisungsanzeige erforderlichen Angaben schnellstens bekanntzugeben. Die Zulassung dieser Kfz. wird dann durch die Zzst. im Kfz.-Depot durchgeführt.

D

Für die ordnungsgemäß Abstempelung der SS-Kennzeichenschilder und der SS-Runen bei Ergänzungs-Kfz. mit Ausnahme der Schilder der Anhänger sind die unter Teil B, Absatz vier dieses Befehles aufgeführten SS-Einheiten und Dienststellen der Waffen-SS verantwortlich. Als Zulassungsstempel dürfen künftig nur runde Stempel mit der Amtschrift "Der Reichsführer-SS, SS-Führungshauptamt die in der Mitte der Hoheitszeichen tragen, verwendet werden, Die alten Stempel mit dem Aufdruck "Der Reichsführer-SS, SS-Hauptamt" können aufgebraucht werden. Erst dann sind die neuen Zulassungsstempel bei der Zzst. des Inspekteur des Kraftfahrwesens der Waffen-SS anzufordern. Nach Eingang der neuen Stempel sind die bisher benutzten Stempel und Stempelschablonen an die Zzst. zurück zugeben. Die Kennzeichenschild eines Kfz. dürfen jedoch erst dann abgestempelt werden, wenn der von der Zzst. ausgestellte Kfz.-Schein bei der betreffenden SS-Einheit eingegangen ist.
 
E

Alle noch bei den SS-Einheiten einschl. Divisionen befindlichen Kfz.-Briefe sind unverzüglich der Zzst. zuzusenden.

Die Anordnung im V.Bl.d.W.-SS Nr.1, Ziffer 28 vom 1. Juni 1940 wird dahingehend abgeändert, dass Anfragen über Kfz.-Papiere nicht an das Kommando der Waffen-SS, sondern an das SS-Führungshauptamt, Inspekteur des Kraftwesens der Waffen-SS zu richten sind.

Grundsätzlich kann ein Kfz. (mit Ausnahme der Beute-Kfz.) erst dann unter SS-Kennzeichen zugelassen werden, wenn außer dem ausgefüllten Vordruck 88 SS der Kfz.-Brief mit vorgelegt wird.

F

Die Kommandeure sind über dafür verantwortlich, dass vorstehende Anordnungen schnellstens durchgeführt und zur Erhaltung der Fahrdisziplin überwacht werden.


Der Chef des Stabes

gez. Jüttner
SS-Brigadeführer
 
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