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| Kennzeichen von Fahrzeugen innerhalb der Waffen-SS |
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Das SS-Führungshauptamt gab über das Kraftfahrzeug-Zulassungswesen der Waffen-SS folgendes Schreiben heraus: SS-Führungshauptamt Inspektion Kraftfahrwesen Zentralzulassungsstelle Tgb.Nr.174/41 geh. Betr. : Kraftfahrzeug-Zulassungswesen der Waffen-SS.
Die Zulassung eines Anhängers ist unter Beifügung des Anhängerbriefes ebenfalls bei der Zzst. zu beantragen, welche ein Zulassungszeichen erteilt. Das im Anhängerschild eingetragene Zulassungszeichen ist auf dem Zulassungsschild des Anhänger auf der rechten Seite vorn mit Metallzahlen einzuschlagen. Anhänger der Waffen-SS sind vom Führen eines Kennzeichens befreit. C 1. SS-eigene Kfz. Jedes Kfz. einer Einheit der Waffen-SS muss ein SS-Kennzeichen aus der den einheiten zugeteilten Serien tragen. Entgegen Heeresverordnungsblatt, Teil B, Blatt 3, Ziffer 95, Absatz C/1 ist daher für jedes Kfz. bei Versetzung und Ändern der Unterstellung im Bereich der Waffen-SS ein Antrag auf Neuzulassung aus der Kennzeichen-Serie der neuen Einheit bei der Zzst. vorzulegen. 2. Beute-Kfz. Bei Zulassung zugewiesener Beute-Kfz. ist folgendes zu beachten : Im Kfz.-Schein ist auf Seite 3 einzutragen : a) Beute-Kfz., Kfz.-Brief nicht ausgefertigt. b) Feldpost-Nr. oder Dienststelle der erbeutenden Einheit bezw. des Truppenteiles, in dessen Besitz sich das Kfz. zur Zeit befindet. Außerdem zusätzlich soweit feststellbar : c) Datum der Erbeutung. d) Bisherige Kennzeichen. e) Anschrift des bisherigen Besitzers. Wenn eine Zulassung des Kfz. unmittelbar nach der Besitzergreifung nicht möglich sein sollte, ist sie schnellstens nachzuholen. Im Vordruck 88 SS ist zusätzlich schätzungsweise folgende anzugeben: 1.) Hubraum der Maschine in cbm. 2.) Eigengewicht des Fahrzeuges in kg. 3.) Zulässige Belastung in kg. und außerdem 4.) Beute-Kfz. 3. Ergänzungs-Kfz. Ergänzungs-Kfz. behalten ihr zugeteiltes amtliches Zivilkennzeichen und erhalten diese Kfz. zusätzlich auf dem linken vorderen Kotflügel und der Rückseite des Aufbaues die SS-Runen in weißer Blockschrift. Die SS-Runen müssen mit rotem Zulassungsstempel abgestempelt werden. Der Kfz.-Schein erhält auf Seite 3den Vermerk : "Kfz.-Halter ist der Reichsfiskus (Waffen-SS) ab........(Datum) bei Feldpost-Nr. .........(Dienststelle)" Ergänzungs-Kfz., deren Zivilkennzeichen nicht mehr feststellbar ist, erhalten ein SS-Kennzeichen mit entsprechenden Kfz.-Schein. Dieser erhält den Vermerk : "Ergänzungs-Kfz., früheres Kennzeichen nicht mehr feststellbar............(Datum) .............(Unterschrift) ...........(Feldpost-Nr. bezw. Dienststelle)." In diesem Zusammenhang wird auf das V.-Bl.d.W.-SS, Nr.2, Ziffer ? Absatz zwei des Artikels "Zu Abschnitt C/3" vom 15. Juni 1940 hingewiesen. 4. Abgabe von Kfz. Kfz., die an Einheiten der Waffen-SS, Wehrmacht (A.K.P. bezw. H.K.P. oder Allgemeine-SS abgegeben werden, sind mit allen beim Fahrzeug vorhandenen Kfz.-Papieren mit Ausnahme des Kfz.-Scheine abzugeben. Das SS-Kennzeichen ist zu entfernen. Der Schein ist auf Seite 1 zu durchstreichen und mit dem Vermerk zu versehen : "Abgegeben an ...........(Einheit) der Waffen-SS, Truppenteil der Wehrmacht bezw. Einheit der Allgemeine-SS.............. (Datum).............(Unterschrift) ..................(Dienststelle)." und mit einer Entstempelungsbescheinigung an die Zzst. einzusenden. In gleicher Weise ist bei Ausmusterung von Kfz. zu verfahren. 5. Zuweisung von Kfz. Kfz., die von einer Einheit der Waffen-SS bezw. von einem A.K.P. oder einem H.K.P. an eine Einheit der Waffen-SS abgegeben werden, erhalten auf Antrag die von der neuen SS-Einheit benannten SS-Kennzeichen. Etwa mit übernommene Wehrmacht-Kfz.-Scheine sind der Zzst. zuzustellen. Die Überführung dieser Kfz. vom ehemaligen Standort zum Standort der übernehmenden SS-Einheit hat mit roten SS-Kennzeichen zu folgen. Für die den SS-Einheiten vom Kommando der Waffen-SS zugewiesenen und durch das Kfz.-Depot auszuliefernden Kfz. haben erstere der Zzst. die gemäss Zuweisungsanzeige erforderlichen Angaben schnellstens bekanntzugeben. Die Zulassung dieser Kfz. wird dann durch die Zzst. im Kfz.-Depot durchgeführt. D Für die ordnungsgemäß Abstempelung der SS-Kennzeichenschilder und der SS-Runen bei Ergänzungs-Kfz. mit Ausnahme der Schilder der Anhänger sind die unter Teil B, Absatz vier dieses Befehles aufgeführten SS-Einheiten und Dienststellen der Waffen-SS verantwortlich. Als Zulassungsstempel dürfen künftig nur runde Stempel mit der Amtschrift "Der Reichsführer-SS, SS-Führungshauptamt die in der Mitte der Hoheitszeichen tragen, verwendet werden, Die alten Stempel mit dem Aufdruck "Der Reichsführer-SS, SS-Hauptamt" können aufgebraucht werden. Erst dann sind die neuen Zulassungsstempel bei der Zzst. des Inspekteur des Kraftfahrwesens der Waffen-SS anzufordern. Nach Eingang der neuen Stempel sind die bisher benutzten Stempel und Stempelschablonen an die Zzst. zurück zugeben. Die Kennzeichenschild eines Kfz. dürfen jedoch erst dann abgestempelt werden, wenn der von der Zzst. ausgestellte Kfz.-Schein bei der betreffenden SS-Einheit eingegangen ist. E Alle noch bei den SS-Einheiten einschl. Divisionen befindlichen Kfz.-Briefe sind unverzüglich der Zzst. zuzusenden. Die Anordnung im V.Bl.d.W.-SS Nr.1, Ziffer 28 vom 1. Juni 1940 wird dahingehend abgeändert, dass Anfragen über Kfz.-Papiere nicht an das Kommando der Waffen-SS, sondern an das SS-Führungshauptamt, Inspekteur des Kraftwesens der Waffen-SS zu richten sind. Grundsätzlich kann ein Kfz. (mit Ausnahme der Beute-Kfz.) erst dann unter SS-Kennzeichen zugelassen werden, wenn außer dem ausgefüllten Vordruck 88 SS der Kfz.-Brief mit vorgelegt wird. F Die Kommandeure sind über dafür verantwortlich, dass vorstehende Anordnungen schnellstens durchgeführt und zur Erhaltung der Fahrdisziplin überwacht werden. Der Chef des Stabes gez. Jüttner SS-Brigadeführer Kommentare (0)
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