Abzeichen

Bandenkampf-Abzeichen

BandenkampfabzeichenEinführung
Am 30. Januar 1944 hate Adolf Hitler in Anerkennung des Einsatzes in dem vom Gegner immer straffer organisierten Bandenkampf das Bandenkampf-Abzeichen gestiftet.
Das Bandenkampf-Abzeichen ist ein Tapferkeits- und Leistungsabzeichen, dessen Verleihung in 3 Stufen erfolgt und das an der linken Brustseite getragen wird. Das Bandenkampf-Abzeichen kann an Führer, Unterführer und Männer aller im Bandenkampf eingesetzten deutschen Verbände verliehen werden.

Bedingungen
  • Bronze: 20 Tage Teilnahme bei der Partisanenbekämpfung (1650x verliehen)
  • Silber: 50 Tage Teilnahme bei der Partisanenbekämpfung (510x verliehen)
  • Gold: 100 Tage Teilnahme bei der Partisanenbekämpfung (47x verliehen)

Das Bandenkampf-Abzeichen kann auch an nichtdeutsche Führer, Unterführer und Männer aller im Bandenkampf eingesetzten Verbände verliehen werden, die auf den Führer vereidigt sind.

Heeres-Flakabzeichen

Heeres-FlakabzeichenEinführung
13. Juli 1941

Anforderungen
a) Für die Flak-Kompanien und leichte Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf Abschüssen durch Geschütze desselben Zuges an Zugführer, Geschützführer und Geschützbedienung, soweit diese an den Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind.
b) Für schwere Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf Abschüssen an die Angehörigen der Gefechts-Batterie, soweit diese an den Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind.
c) An die vorgesetzten Führer der an den Abschüssen beteiligten Einheiten, auch wenn diese das Feuer nicht selbst
geleitet haben, und zwar:

1. An Kompanie- und Batterie-Führer, wenn die Hälfte der Bedienungsmannschaft bzw. der Gefechtsbatterie das
Heeres-Flak-Abzeichen erhalten haben und diese Vorgesetzten bei den Kampfhandlungen, die für die Verleihung
maßgebend waren, die Einheiten geführt haben.
2. An Kommandeure, wenn die Hälfte der Kompanie- bzw. Batterie-Führer (bei drei Einheiten mindestens zwei) das  Heeresflakabzeichen erhalten haben und die Kommandeure bei den Kampfhandlungen, die für die Verleihung maßgebend waren, die Einheiten geführt haben.

Fallschirmschützenabzeichen des Heeres

Fallschirmschützenabzeichen Einführung
1. September 1937

Anforderungen
  • Erfolgreicher Abschluss mit bei den Fallschirmschützenlehrgängen
  • 5 Prüfungssprünge
  • 6 Sprünge jährlich um das Abzeichen zu behalten

Tieffliegervernichtungsabzeichen

TieffliegervernichtungsabzeichenEinführung
12. Januar 1945

Anforderungen
Abschuss eines Tieffliegers mit Handfeuerwaffen (Gewehr, Maschinenpistole oder MG Kal. 2cm und kleiner). Pro abgeschossenes Flugzeug gab es ein Abzeichen, nach 5 Abschüssen gab es das Abzeichen in Gold.

 

Nahkampfspange

NahkampfspangeEinführung
25. November 1942
Adolf Hitler stiftete als sichtbares Zeichen der Anerkennung des mit der blanken Waffe und Nahkampfmitteln Mann gegen Mann kämpfenden Soldaten, zugleich aber auch als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung die Nahkampfspange.
Die Nahkampfspange wird als Anerkennung dem Soldaten verliehen, der sich vielfach im Nahkampf "Mann gegen Mann" mit der Waffe in der Hand seiner Aufgabe entsprechend bewährt hat. Das Infanteriesturmabzeichen bleibt unabhängig hiervon mit den zu dessen Erwerb geforderten besonderen Bedingungen bestehen.
Die Nahkampfspange wird in 3 Stufen verliehen.

Anforderungen
  • Bronze: 15 Nahkampftage
  • Silber: 30 Nahkampftage
  • Gold: 50 Nahkampftage

Als Nahkampftage sind anzurechnen: alle Kampftage, an denen die zu auszuzeichnenden Kämpfer Gelegenheit fanden "das Weisse im Auge des Feindes" zu sehen, d.h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung zu stehen.
Dieses Kann also im Großangriff, beim Spähtrupp, in der Abwehr, bei einem einzelnen Meldegang, bei einem feindlichen SPähtruppunternehmen usw. gegeben sein. Jeder Soldat, der ungeschützt und zu Fuss in eine der geschilderten Lagen kommt und sich hier bewährt, hat die Anwartschaft auf die Spange.
Adolf Hitler hat sich die Aushändigung der Goldenen Nahmkampfspange als der höchsten Infanteristischen Auszeichnungen persönlich vorbehalten.

Allgemeines Sturmabzeichen

SturmabzeichenEinführung
1. Juni 1940

Anforderungen
Das Sturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Waffengattung verliehen werden, die unter die Bestimmungen für die Verleihung des Infanteriesturmabzeichens, noch unter die Bestimmungen für die Verleihung des Panzerkampfabzeichens fallen und die ab 1. Juni 1940 an drei Strumangriffen, in vordester Linie, mit der Waffe in der hand einbrechend, an drei verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind.
Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen sowie Gegenstösse und Gegenangriffe sind als Strumangriff zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben. Der persönliche Einsatz bei der Erledinung feindlicher Kampfwagen im nahkampf mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln gilt gleichfalls als Sturmangriff.

Ab 6. Juni 1943 gab es das Allgemeine Sturmabzeichen auf für 25, 50, 75 und 100 Angriffe.

Ehrenblatt Spange des Heeres

Ehrenblatt Spange des HeeresEinführung
30. Januar 1944

Anforderungen
  • Bereits im Bestiz des Eisernen Kreuzes 1. Klasse
  • "sich im Kampfe in außergewöhnlicher Weise hervorgetan haben"
  • Nennung im Ehrenblatt des Deutschen Heeres

4556x Verliehen

Infanterie-Sturmabzeichen

Infanterie-SturmabzeichenEinführung
20. Dezember 1939 (Silber)
1. Juni 1940 (Bronze)

Anforderungen
  • Silber: Beteiligung an 3 Sturmangriffen, in vorderster Linie, mit der Waffe in der Hand einbrechend, an 3 verschiedenen Kampftagen
  • Bronze: selbe Bestimmungen wie Silber, jedoch füt motorisierte Einheiten
Das Infanteriesturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Grenadier-Regimenter, Grenadier-Regimenter (mot), Jägerregimenter und -bataillone, Gebirgsjäger-Regimenter verliehen werden, die ab dem 1. Juni 1940 beteiligt gewesen sind:
an drei Strumangriffen, in vorderster Linie, mit der Waffe in der Hand einbrechend, an drei verschiedenen Kampftagen. Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen, Gegenstösse und Gegenangriffe sind als Sturmangriff zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben.
Der persönliche Einsatz, bei der Erledigung feindlicher Kampfwagen im Nahkampf mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln gilt gleichfalls als Sturmangriff.
An die Angehörigen der Grenadier-, Füsilierregimenter. der Jägerregimenter und -bataillone und der Gebirgsjäger-Regimenter wird das Infanteriesturmabzeichen in Silber, an die Angehörigen der Grenadier-Regimenter (mot) und Füsilier-Regimenter (mot) wird das Infanteriesturmabzeichen in Bronze verliehen.

Scharfschützenabzeichen

ScharfschützenabzeichenEinführung
20. August 1944

Anforderungen
Anwärter musste als Scharfschütze tätig sein.

Das Scharfschützenabzeichen wurde in drei Klassen verliehen: 20 (3.), 40 (2.) und 60 (1.) Abschüsse.

 

Panzerkampfabzeichen

PanzerkampfabzeichenEinführung
20. Dezember 1939 (Silber) und 6. Juni 1940 (Bronze)

Anforderungen
Silber: Einsatz an 3 verschiedenen Kamfptagentagen, in 3 Gefechten als Panzerbesatzung
Bronze: siehe "Silber", jedoch an Nicht-Panzerbesatzungen, sofern diese einer Panzer-Division unterstellt waren.

Das Panzerkampfabzeichen in Silber kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Panzereinheiten verliehen werden, die sich ab 1. Januar 1940 als Panzerkampfwagen- oder Panzerbefehlswagenführer, Panzerschützen, Panzerfahrer, Panzerfunker bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei sich die Panzerkampfwagenbesatzungen aktiv am Kampf beteiligt haben muss.
Das Panzerkampfabzeichen in Bronze kann ab dem 1. Juni 1940 verleihen werden an Angehörige der Panzergrenadier-Regimenter und Kradschützenbataillone in Panzerdivisionen und Panzerspäheinheiten.
Bei der Verleihung müssen für die Angehörigen der Panzergrenadier-Regimenter und Kradschützenbataillone die für die Verleihung des Infanteriesturmabzeichens geforderten Bedingungen erfüllt sein.

Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer

Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch EinzelkämpferEinführung
9. März 1942 (Silber) und 18. Dezember 1943 (Gold)
Adolf Hitler hat die Einführung eines Soderabzeichens für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. durch Einzelkämpfer genehmigt. Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die ab dem 22. Juni 1941 als Einzelkämpfer mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln wie Panzerbüchse, Gewehrgranate, geballte Ladung usw. einen feindlichen Panzerkampfwagen oder ein sonstiges feindliches gepanzertes Fahrzeug im Nahkampf vernichtet oder auser Gefecht gesetzt haben.
Für jeden vernichteten Panzerkampfwagen wird an den oder die entscheidend beteiligte Einzelkämpfer ein Sonderabzeichen verliehen. Der Ärmelstreifen wird am rechten Oberärmel der Feldbluse getragen. Bei erneuter Verleihung wird ein weiterer Ärmelstreifen angelegt. An Stelle von 5 dieser Abzeichen in Silber tritt je ein Sonderabzeichen in Gold.

Anforderungen
Silber: Zerstören eines feindlichen Panzers mit einer Handwaffe
Gold: Zerstören von 5 feindlichen Panzern mit einer Handwaffe

Dieses Abzeichen wurde nicht an Mitglieder von Panzerjagd-Einheiten verliehen. (PaK, Panzerhäger usw.)

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. Dezember 2009 um 22:20 Uhr
 

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