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| Deutsches Kreuz |
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Verordnung über die Stiftung des Deutschen Kreues
Zur Anerkennung vielfacher ausergewöhnlicher Tapferkeits- oder Führungstaten stifte ich den Kriegsorden des Deutschen Kreuzes
Artikel 1
Der Orden des Deutschen Kreuzes ist ein Wehrmachtsorden. Er wird in folgender Ausführung verliehen: Das Deutsche Kreuz in Silber, das Deutsche Kreuz in Gold. Artikel 2 Der Orden besteht aus einem achtzackigen, dunkelgrauen, silbergeränderten Stern von 62 mm Durchmesser, der in einem silbernen bzw. goldenen Lorbeerkranz auf mattsilbernem Feld ein schwarzes, silbergerändertes Hakenkreuz trägt. Der Lorbeerkranz zeigt unten die Jahreszahl 1941. Das Deutsche Kreuz wird ohne Band auf der rechten Seite getragen. Artikel 3 Das Deutsche Kreuz in Silber wird verliehen für vielfache ausergewöhnliche Verdienste in der militärischen Kriegsführung. Das Deutsche Kreuz in Gold wird verliehen für vielfach bewiesene ausergewöhnliche Tapferkeit oder für viele hervorragende Verdienste in der Truppenführung. Vorraussetzung für die Verleihung des Deutschen Kreuzes in Silber und Gold ist der Besitz des Eisernen Kreuzes 1. Klasse von 1939 oder Spange zum Eisernen Kreuz 1. Klasse des Weltkrieges oder des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse mit Schwerten. Führerhauptquartier, den 28. September 1941 Der Führer Adolf Hitler Deutsches Kreuz in Silber - Kriegsorden des Deutschen Kreuzes
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. Dezember 2009 um 22:13 Uhr |