Divisionsstab
Über allen Einheiten einer Division "thronte" der Divisionsstab. Der Divisionskommandeur (ein General der Infanterie oder ein generalleutnant, später auch ein Generalmajor), war Führer der Division im Rahmen der ihm von der vorgesetzten Kommandobehörde (Armeekorps) gegebenen Befehle, Weisungen und Aufträge und verantwortlich für den Gesamtzustand seiner Division.
Der Divisionsstab bestand aus einzelnen Sachbearbeitern, die dem Divisionskommandeur in allen ihren zuständigen Bereichen und Belangen verantwortlich waren.
Der gesamte Divisionsstab hatte eine Stärke von 98 Offizieren und Mannschaften. Mit 29 mot. Fahrzeugen, 2 Bussen und 17 Krädern war er (auser Reitpferden) voll motorisiert, jedoch nur mit Handwaffen wie Pistolen, Gewehren und zwei lMG bewaffnet.
Der Stab gliederte sich in drei Hauptgruppen:

1. Führungsabteilung
  • Der Ia im Rang eines Oberstleutnants i.G. (im Generalstab) war der 1. Generalstabsoffizier in der Division. Er bearbeitete alles, was mit den einzelnen Teilen der Division in führungsmäsiger und taktischer Hinsicht zusammenhing, u.a. Truppenführung, Ausbildung, Organisation, Transport, Unterbringung, Luftschutz, Auswertung von Erfahrungen usw. Er trug dem Divisionskommandeur Möglichkeiten der Kampfführung vor, arbeitete Befehle aus und vertrat den Kommandeur bei dessen Abwesenheit.
  • Der O1 (1. Ordonnanzoffizier), meist im Rang eines Hauptmanns i.G., war der 3. Generalstabsoffizier. Als Feindbearbeiter und Abwehroffizier bearbeitete er alles, was den Gegner betraf und lieferte anhand von Gefangenenvernehmungen, Abhören feindlicher Sprechstellen und des Funkverkehrs, Aussagen von Landeseinwohnern usw. und deren Auswertungen, die notwendigen Unterlagen über Stärke, Gliederung, Bewegungen und Absichten des Feindes. Diese möglichst genauen Kenntnisse und wichtigen Unterlagen bildeten die Grundlage für die Feindbeurteilungen, taktischen Überlegungen und Entschlüsse von Divisionskommandeur und Ia. Der Ic war ebenfalls zuständig für das Führen der Feindlagekarten, für den Abwehrdienst (Spionage, Sabotage, Feindpropaganda), Überwachung und Geheimhaltungsbestimmungen im Divisionsbereich, besonders der Fernsprech-, Funk-, und Feldpostdienste und letztlich auch für die Disziplin und geistige Betreuung der Truppe.
  • Der O3 (3. Ordonnanzoffizier) im Rang eines Oberleutnants sowie ein oder zwei Dolmetscher waren dem Ic zur Hilfe beigegeben. Unterstellt war die Divisionskartenstelle unter Führung eines Oberleutnants. Die Kartenstelle verfügte über einen Druckereizug zur Kartenerstellung und Verfielfältigung, Nutzbarmachung von beutekarten durch deutsche Überdrucke, Herstellung von Schießkarten für die Artillerie usw.
Der Führungsabteilung angeglidert war der Div.Artillerieführer (Kommandeur des Artillerieregiments), der Div.Pionierführer (Kommandeur des Pionierbataillons) und der Div.Nachrichtenführer (Kommandeur der Nachrichtenabteilung) für Einsatz und Belange ihrer Einheiten im Rahmen der Division.
Bei Vormarschbewegungen, Angriffs- und Rückzugskämpfen bildete die Führungsabteilung ad hoc eine Führungsstaffel, die sich möglichst weit vorne befand (Führung von Vorn). Sie bestand z.B. aus dem Divisionskommandeur, dem O1 und Artillerieführer im Kübelwagen, einem Funkwagen und mehreren Kradmeldern.

2. Adjutantur
  • Der IIa im Rang eines Majors war der Divisionsadjutant. Er bearbeitete mit seinem personal das Ersatzwesen, die Personalangelegenheiten der Offiziere (Beförderungen, Auszeichnungen, Urlaub, Bestrafungen) sowie die Kriegsrangliste, Kriegsstammrollen und Verlustlisten.
  • Dem IIb im Rang eines Hauptmanns oblagen die gleichen Aufgaben, jedoch für Unteroffiziere udn Mannschaften. Er hatte auserdem die Leitung des allgemeinen Geschäftszimmerbetriebes sowie die Dienstaufsicht über Schreiber, Ordonnanzen usw.
  • III war das Divisions-Kriegsgericht mit einem Kriegsgerichtsrat und einem Urkundsbeamten. An den Verhandlungen nahmen auserdem als Beisitzer teil: ein Offizier des Divisionsstabes, emist IIa oder IIb und ein Dienstgrad im Rang des Angeklagten. Zu dessen Verteidigung wurde ein der Juristerei kundiger Offizier des Divisionsstabes bestellt.
  • Registratur mit Urkundsbeamten für Ein- und Auslauf von befehlen, geheimen Kommandosachen, Führen des briefbuches, Beschaffen von Bürobedarf usw.
  • Kommandant des Stabsquartiers war ein Hauptmann im Div.Stab. Er war zuständig für die Einrichtung des Div.Stabsquartiers (zu dem normalerweise auch die ganze Führungsabteilung gehörte), Unterbringung und Verpflegung der Angehörigen des Div.Stabes, Sicherung durch Stabs-Wachdienst, Tarnung, Deckung und Luftschutz, Verfügung über die Kraftfahrzeuge des Stabes, Einteilung des Offiziers vom Dienst usw. Als Kompaniechef hatte er die inner- und auserdienstliche Beaufsichtigung und Betreuung aller Unteroffiziere und Mannschaften einschlieslich des Kradmeldezuges des Stabes.
Führungsabteilung und Adjutantur hatten zusammen eine Stärke von sieben Offizieren, drei Beamten, 29 Unteroffizieren und Mannschaften, mit 18 mot. Fahrzeugen (davon zwei Busse, einer für den Ia, einer für die Kartenstelle) und 14 Krädern.

3. Quartiermeisterabteilung
Die Quartiermeisterabteilung war die versorgungsmäsige Zentrale der Division. Sie wurde geleitet vom Ib.
  • Der Ib im Rang eines Majors i.G. war der 2. Generalstabsoffizier in der Division. Er war für die gesamte Versorgung der Division verantwortlich, sowohl für den Nachschub nach vorn mit Munition, Verpflegung, Futter, Bekleidung usw. wie auch für den Abschub nach rückwärts (Verwundete, Gefangene, Restgüter usw.). Er musste dauernd über die Lage und Absicht der Divisionsführung unterrichtet sein, um vorrausschauend Vorschläge für die Versorgung der Truppe und den Einsatz der Rückwärtigen Dienste machen zu können. Zu seinen Aufgaben gehörten auch Einsatz und Bewegung der Trosse, Strassenbau, Verkehrsregelung und Luftschutz im rückwärtigen gebiet, Führen einer Lagekarte über den jeweiligen Stand der Versorgung usw. Der Ib hatte dem Divisionskommandeur stets über alles Wesentliche Vortrag zu halten. Mit dem Quartiermeister des vorgesetzten Korps und, wenn nötig, mit dem Oberquartiermeister der Armee verkehrte er in laufenden Versorgungsfragen unmittelbar. Ihm zur Seite standen sog. Fachbearbeiter, die - unbeschadet ihres Dienstgrades - ihre Weisungen vom Ib erhielten. Die Fachbearbeiter hatten sich über ihre Fachgebiet dauernd auf dem Laufenden zu halten und dem Ib vorausschauene Anregungen für den Einsatz ihrer Dienste und die Versorgung zu geben. Ihre Anforderungen schlugen sie in Befehlsform dem Ib vor, der sie untereinander in Einklang brachte und in die "Besonderen Anordnungen" der Division aufnahm.
  • Der O2 war der 2. Ordonnanzoffizier und gehilfe des Ib. Er bearbeitete vor allem die Organisation der Rückwärtigen Dienste.
  • Der Ib/WuG (Waffen und Geräte) im Rang eines Hauptmanns (Feuerwerker) war zuständig für Ergänzung, nachschub und Pflege von Waffen, Munition und Gerät aller Art, mit Ausnahme von Pionier-, Nachrichten-, Sanitäts- und Veterinärgerät. Hinzukamen weitere Aufgaben wie Abschub Instandsetzungsbedürftiger Waffen und geräte, Abtransport von Leermaterial, Einrichten von Munitionsausgabestellen und Beutesammelstellen, Überprüfen der Feldbrauchbarkeit von neuen Waffen, Munition und gerät sowie Unterrichtung der Truppe über solche Neueinführungen.
  • Der Ib/Kfz war der Divisionsingeneur im Rang eines Hauptmanns. Sein Aufgabengebiet umfasste Ersatz und Nachschub von kraftfahrzeugen, Reifen, Ersatzteilen und Betriebsstoff, Abschub reperaturbedürftiger Kraftfahrzeuge und Altmaterial, Einrichtung von Betriebsstoffausgabestellen, Einsatz von Werkstattkompanien und der Betriebsstoffkolonne, Verkehrsregelung und Verkehrsdisziplin.
  • Der IVa war der Divisionsintendant im Rang eines Intendanturrates. Er war Truppenvorgesetzter aller Verwaltungs- und Nachschubdienste. Sein Arbeitsgebiet umfasste die Versorgung aller Truppeneinheiten mit Verpflegung, Futter, Bekleidung, Ausrüstung, Unterkunftsbedürfnissen, Marketenderwaren usw. Zu seinen Aufgaben gehörten auch der zweckmäsige Einsatz der Verwaltungsdienste, Einrichtung von Ausgabestellen für die Verpflegung und sonstige Versorgungsbedürfnisse, Einrichten von Feldpostausgabe- und annahmesellen, Erfassen und zweckmäsige Verwendung von Versorgungsgütern aus dem land, Bewegungen der Versorgungstrosse usw.
  • Der IVb im Rang eines Oberfeldarztes oder Oberarztes war der Divisionsarzt. Er war gleichzeitig Truppenvorgesetzter der Sanitätsdienste und Fachvorgesetzter des Sanitätspersonals in der gesamten Division. Sein Aufgabengebiet umfasste Bewegungen und den schwerpunktmäsigen Einsatz der Sanitätskompanien, der Krankenkraftwagen-Züge und des Feldlazarettes zur Versorgung und Transport verwundeter und kranker Soldaten im ganzen Divkisionsbereich, den weiteren Abschub der Verwundeten nach rückwärts, gesundheitliche Anordnungen und hygienische Masnahmen für die Truppe und auch für die Zivilbevölkerung, Seuchenbekämpfung, Überwachen und Kontrolle des Krankenstandes, Ersatz von Sanitätsmaterial und -gerät.
  • Der IVc war der Divisionsveterinär im Rang eines Oberstabsveterinärs. Er war Truppenvorgesetzter des Veterinärdienstes und Fachvorgesetzter des Veterinär- und Beschlagpersonals der gesamten Division. Sein gebiet umfasste den zweckmäsigen Einsatz, Bewegung und Verwendung der Veterinärkompanie, Pferdeergänzung und nötiger -abschub, Gesundheitsdienst für die Tiere und ordnungsgemäser Hufbeschlag (besonders im Winter wichtig), Tierseuchenabwehr und -bekämpfung bei der Truppe und bei zivilen Tierbeständen und tierärztliche Verpflegungshygiene. Er war ebenfalls verantwortlich für den Nachschub an Veterinärgerät und Tierarzneimitteln und letztlich für die Überwachung des Betriebes der Schlächtereinheiten und für die Kontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
  • Die IVd waren der katholische und evangelische Kriegspfarrer. Ihr Einsatz erfolgte nach Anordnung des Divisionskommandeurs oder eigenem Ermessen entsprechend ihrer seelsorgerischen Aufgaben.
  • Der IVz war ein Stabszahlmeister mit Rechnungsstelle und Feldkasse. Über die Feldkasse lief der gesamte Zahlungsverkehr aller Divisionsangehörigen und durch die auch (über die einzelnen Einheiten) die Auszahlung des Wehrsoldes, Gebührenabfindungen, Einzahlungen der Soldaten an die Angehörigen in der Heimat usw. Als Beispiel sei hier die Feldkasse der 12. Infanteriedivision angeführt. Sie nahm in der Zeit vom 22. Juni 1941 bis 31. Dezember 1941 an Auszahlungen vor 5.312.540,- Reichsmark, an Einzahlungen erfolgten 1.715.964,- Reichsmark. Der Verlust durch Feindeinwirkung betrug 33.400,- Reichsmark.
Der Quartiermeisterabteilung waren angegliedert:
  • Der Divisionsnachschubführer im Rang eines Majors. Er war Truppenführer der Nachschubdienste, hatte deren Einsätze, Bewegungen und Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit den Facharbeitern zu regeln und die Nachschubstrassen zu erkunden.
  • Der Feldpostmeister war Leiter des Feldpostamtes und zuständig für den Betrieb von Feldpostannahme- und -ausgabestellen, Postsperren und Ergänzung von gerät.
  • Der Führer der Verpflegungstrosse, meist ein hauptmann, war für Bewegungen und Einsatz der V-Trosse nach den befehlen des Ib verantwortlich.
  • Der Führer des Gepäcktrosses hatte die gleiche Aufgaben.
Der gesamte Divisionsstab befand sich nun nicht etwa auf einem Raum zusammengezogen, sondern je nach Lage verteilt. Die Führungsabteilung bezog ein Divisionsgefechtsstand etwa 10-15 km hinter der Front. Hier arbeiteten, möglichst gedeckt in Waldstücken, Schluchten usw. im sog. Befehls-Bus, in Zelten oder im Stellungskrieg auch iin großen Bunkern, der Divisionskommandeur, Ia, Ic usw.
Die Adjutantur und Quartiermeisterabteilung befanden sich 15-20 km hinter der Front, meist in festen gebäuden und Unterkünften, um dort möglichst ungestört ihre Aufgaben erfüllen zu können.
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